3D/4D-Ultraschall

Was kann der 3D- und 4D-Ultraschall?
Mit 3D-Ultraschall lassen sich nicht nur Geschlecht sowie mögliche Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen frühzeitig feststellen, sondern auch die inneren Organe und Strukturen so erfassen, dass sie räumlich darstellbar sind. Es kann ermittelt werden, wie das Kind einmal aussehen wird. Die entstehenden Bilder gleichen Fotografien des ungeborenen Kindes direkt im Mutterleib.
Eine 4D-Ultraschall-Untersuchung hat als Ergebnis ein Video anstelle von Fotos. Rein diagnostisch hat dieses Verfahren so gut wie keine Bedeutung, ist aber als „Babyfernsehen“ bei den (werdenen) Eltern und den Angehörigen sehr beliebt.

Bezahlt diese Untersuchung meine Krankenkasse?
Diese Leistung wird in unserer Praxis als sogenannte individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) erbracht. Die Kosten werden in der Regel nicht von den Kassen erstattet. Auf Anfrage zahlen viele der Krankenkassen diese Untersuchung.
Was bekomme ich für mein Geld?
Die Leistung umfasst eine zusätzliche Ultraschall-Untersuchung von 45 bis 60 Minuten Dauer, ggf. mit dem Partner, Bildausdrucke auf Hochglanzpapier in schwarz-weiß und in Farbe, auf USB-Stick in HD-Qualität. Die gesamte Untersuchung wird auf USB-Stick in HD-Qualität gespeichert. Dazu gehört auch, dass Sie sämtliche Bilder und Video-Clips erhalten. Die Untersuchung findet nur außerhalb der Sprechzeiten und nach Absprache am Abend oder gegebenenfalls auch am Wochenende statt.
Ist die Untersuchung eine Mißbildungsausschluß-Untersuchung? Brauche ich eine Überweisung von meinem Frauenarzt?
Die angebotene 3D/4D-Untersuchung ist keine feindiagnostische Untersuchung zum Missbildungsausschluss (auch wenn es dafür entwickelt wurde) und bedarf keiner Überweisung durch Ihren Frauenarzt. Sie findet unabhängig von der Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung statt.
Wann ist die beste Zeit für die 3D/4D-Ultraschall-Untersuchung?
Die Untersuchung ist grundsätzlich zu jeder Zeit in der Schwangerschaft möglich. Den besten Eindruck vom Aussehen des erwarteten Kindes bekommt man jedoch in der Zeit von der 28. bis 31. Schwangerschaftswoche (SSW). Zu diesem Zeitpunkt sind die individuellen Gesichtsmerkmale Ihres Kindes ausgeprägt und das Kind ist bei ausreichender Fruchtwassermenge noch gut beweglich.
Funktioniert die Untersuchung immer?
Leider ist eine 3D/4D-Ultraschall-Untersuchung manchmal durch eine ungünstige Lage des Kindes oder bei nicht mehr ausreichender Fruchtwassermenge nicht möglich.